Rechtsgebiete/Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsgebiete / Tätigkeitsfelder

Durch unsere langjährige anwaltliche und notarielle Tätigkeit sind wir in der Lage, Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten fundiert zu beraten und umfassend zu unterstützen. Dies umfasst unter Anderem die folgenden Gebiete:

Allgemeines Zivilrecht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Arbeitsrecht etc.

Straßenverkehrsrecht

Zivilrechtliche Vertretung bei Unfällen, Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldsachen

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitung etc.

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsveträge, Kündigungen

Unfallregulierung

Versichrungsansprüche, Regressansprüche etc.

Notariat

Beurkundungen, Kaufverträge über Grundstücke, Gründnung von GmbH, etc

Erbrecht & Familienrecht

Testament, Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt

Allgemeines Strafrecht

Strafverteidigung, Nebenkläger

Verwaltungsrecht

Ansprüche gegen Behörden, Städte, Gemeinden oder Kommunen

Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht betrifft alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Als Ihre Anwaltskanzlei für Zivilrecht in Wesel beraten wir Sie gerne zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen, die zum Themenkomplex des allgemeinen Zivilrechts gehören.

Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Dazu gehören beispielsweise Probleme mit einem ungewollten Abonnement, dem Mieter bzw. Vermieter, dem Telefonanbieter oder auch die Abwicklung von Schäden bei Verkehrsunfällen. Für uns als Ihr Anwalt für Zivilrecht in Wesel ist es ein großes und zentrales Anliegen, Sie hier nicht nur mit fundiertem Wissen zu beraten und mit Leidenschaft zu vertreten, sondern schnelle und unkomplizierte Lösungen für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu entwickeln. Schließlich geht es um Ihre Zeit und auch Ihr Geld. Wir zielen darauf ab, eine außergerichtliche Lösung zu finden, vertreten Sie aber auch vor Gericht kompetent und erfolgreich.

Im Allgemeinen Zivilrecht unterscheidet man zwischen bürgerlichem Recht und Sonderprivatecht, das zusätzlich für besondere Gebiete gilt (z.B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht). Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Angelegenheiten und stehen Ihnen stets vertrauensvoll zur Seite.

Im Allgemeinen Zivilrecht vertreten wir Sie insbesondere in den Gebieten:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Pachtrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Ungerechtfertigte Bereicherungen
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse

Wenn Sie unsicher sind, welches Gebiet Ihre Frage betrifft oder Sie sich allgemein beraten lassen möchten, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Arbeitsrecht

Wir beraten sie in allen Fragen zum Thema des Arbeitsrechts außergerichtlich und gerichtlich. Dabei steht an erster Stelle Ihr Interesse an einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Lohnansprüche
  • Abfindung
  • Aufhebungsverträge
  • Teilzeit- und Altersteilzeit
  • Betriebsvereinbarungen

Für weitere Fragen zum Arbeitsrecht stehen wir Ihnen jederzeit gerne – auch telefonisch – zur Verfügung oder vereinbaren Sie einem Termin bei uns. Selbstverständlich rufen wir Sie auch gerne zurück; hinterlassen Sie hierzu einfach Ihre Daten bei der Kontaktaufnahme

Erbrecht

In erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Abfassung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, bei der Geltendmachung des Pflichtteils, aber auch von Auskunftsansprüchen sowie bei der Überlegung, ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden sollte oder nicht, beraten wir sie sehr gerne. Auch bei Fragen bezüglich familienrechtlichen Angelegenheiten zB. Eheverträgen, Scheidung oder Unterhaltsansprüche stehen wir Ihnen zur Seite.

  •  Erbrecht
    •  Alleinerbe
    •  Erbschaft ausschlagen
    •  Gesetzliche Erbfolge
  •  Erbengemeinschaft
  •  Pflichtteil
  •  Erbschein
  •  Testament
  •  Erbschaftssteuer
  •  Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  •  Ehevertrag
  •  Scheidungsverfahren
  •  Unterhaltsleistungen

Brauchen Sie Rechtsrat auf diesem Gebiet, dann rufen Sie doch einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Straßenverkehrsrecht & Bußgeldangelegenheiten

Unter der Überschrift Verkehrsrecht verbirgt sich eine umfangreiche Rechtsmaterie, die sich grob gliedern lässt in das Verkehrszivilrecht (auch Verkehrshaftungsrecht), das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren und das Recht der Kraftfahrtversicherung.

Die Komplexität von Sachverhalten wird in diesem Rechtsgebiet oftmals unterschätzt. Dabei hat die Fahrerlaubnis doch für viele Menschen existenzielle Bedeutung. Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren können ganz erhebliche Bedeutung für das verwaltungsbehördliche Verfahren bezüglich der Fahrerlaubnis haben. Das Behalten oder die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis hängt von Feststellungen zur Eignung des Fahrzeugführers ab.

Wir übernehmen regelmäßig Mandate im Bereich der zivilrechtlichen Unfallregulierung. Auch und insbesondere, wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verursacht haben, sollten Sie die Unfallregulierung zu Ihrer Entlastung an uns abgeben. So werden Ihre Ansprüche umfassend (Reparaturschaden, merkantiler Minderwert, Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigenhonorar, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, etc.) in der gebotenen Form angemeldet und die Korrespondenz professionell mit der Versicherung geführt. Die Rechtsanwaltskosten können bei eindeutiger Haftungslage ebenfalls als Schadensposition geltend gemacht werden mit der Folge, dass für Sie bei Schuld der Gegenseite die Rechtsanwaltsgebühren durch die Versicherung übernommen werden. Es gibt also keinen Grund, in einem solchen Fall auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu verzichten. Die Versicherung wird versuchen, im Zweifelsfalle die für die Versicherung günstigere Beurteilung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen. Der Laie wird dem mit der täglichen Praxis der Verkehrsunfallregulierung vertrauten Sachbearbeiter der Versicherung aber häufig nicht gewachsen sein. Es besteht deshalb das Risiko, dass nicht alle Ansprüche oder Ihre Ansprüche in voller Höhe geltend gemacht werden.

Insbesondre beraten wir Sie gerne zu folgenden Punkten:

  •  Schmerzensgelder
  •  Alkohol oder Drogen und Straßenverkehr
  •  Handy am Steuer
  •  MPU
  •  Unerlaubten Entfernens vom Unfallort
  •  fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung In all diesem Fällen ist der Rat eines Strafverteidigers gefragt
  •  auch für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten
  •  Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung
  •  Fahrverbot
  •  Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung

Für weitere Fragen zum Verkehrsrecht stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie doch an oder vereinbaren einen Termin mit uns.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB) sondern auch Ordnungswidrigkeitenrecht und Opferschutzrecht. Wir verteidigen und beraten Sie gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Allgemeines Strafrecht
    • Betrug
    • Diebstahl
    • Raub
    • Erpressung
    • Körperverletzung
    • Sachbeschädigung
    • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Kapitalstrafrecht
    • Mord
    • Tötungsdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
    (Besitz, Weitergabe, Anbau, Herstellung, Handeltreiben und Einfuhr von Betäubungsmitteln)
  • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verteidigung von Unternehmen / Führungskräften
    • Strafanzeigen
    • Rechtsgutachten
    • Betrug im Zusammenhang mit Verträgen
  • Verkehrsstrafrecht
    • Trunkenheitsfahrt
    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Fahrverbot
    • fahrlässige Tötung
    • fahrlässige Körperverletzung
  • Internet- und Computerstrafrecht
    • Filesharing, Streaming
    • Phishing, Scamming
    • Kinderpornographie, Darstellungen sexueller Gewalt
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
    • Sexuelle Belästigung und Nötigung
    • Sexuelle Misshandlung
    • Vergewaltigung
    • Zuhälterei, Menschenhandel
  • Nebenklage und Opfervertretung auch im Hinblick auf zivilrechtliche Ansprüche
  • Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten (Bußgeldverfahren)
  • Vertretung bei Nebenklagen und Adhäsionsverfahren für Opfer von Straftaten
  • Zeugenbeistand

Haben Sie eine Ladung zur Polizei, einen Anhörungsbogen oder eine Anklageschrift erhalten? Sind Sie geblitzt worden? Sind Sie Täter oder Opfer einer Straftat geworden?

Dann rufen Sie und frühzeitig an und vereinbaren einen kurzfristigen Termin für eine erste Beratung und eventuelle Vertretung in dieser Angelegenheit durch Herrn Rechtsanwalt Weidemann. Bringen Sie gleich die an Sie gerichtete Post mit.

Notariat

Das Berufsbild des Notars

Der Notar –unparteiischer Berater

 

Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Aspekte. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Maßstab für seine Tätigkeit sind alleine Recht und Gesetz. Diese Stellung gewährleistet, dass der Notar die ihm zugedachte, wichtige Aufgabe in unserem Rechtssystem erfüllen kann: Er steht Ihnen als unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Der Notar hilft Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und ist zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare sind „friedfertige“ Juristen. Sie sind zur Neutralität verpflichtet. Notare sind dabei aber nicht dazu berufen, Streitigkeiten autoritär zu entscheiden. Darin unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten Ihnen vielmehr Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an. Sie beraten ihre Mandanten über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung und stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und die Darstellung verschiedener rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden kann. Notare tragen auf diese Weise wesentlich zu einem wirksamen Verbraucherschutz bei.

Der Notar ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. So ist gewährleistet, dass Sie dem Notar Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen können und der Notar Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann.

Die schwierigen Aufgaben, die der Notar erfüllen muss, führen dazu, dass nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen vom Justizministerium zum Notar ernannt werden. Zudem verpflichtet das Gesetz den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist nämlich von großer Bedeutung, um Sie kompetent beraten zu können. Der Notar untersteht der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.

 

In welchen Situationen ist Ihnen der Notar behilflich?

Nicht zuletzt wegen seiner Sachkunde, seiner Unabhängigkeit und seiner Unparteilichkeit verhilft Ihnen der Notar zu interessengerechten und rechtlich einwandfreien Lösungen gerade auch bei schwierigen Sachverhalten. Hierbei stimmt er als Fachmann den Inhalt seiner Urkunde auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ab und wird alle notwendigen Gesichtspunkte in seine Regelung einbeziehen. Auf diese Weise beugen Sie Streitigkeiten vor und ersparen sich von vorneherein viel Ärger und Kosten.

Damit der Notar mit seiner Arbeit diesen „Rechtsfrieden“ auch wirklich sicherstellen kann, besitzen seine Urkunden eine besonders hohe Beweiskraft: Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die einmal getroffenen Vereinbarungen. Und Zahlungsansprüche, die in einer notariellen Urkunde enthalten sind, können sogar unmittelbar aus der Urkunde (wie bei einem gerichtlichen Urteil) vollstreckt werden, ohne dass zuvor nochmals ein Gericht eingeschaltet werden müsste. Letztlich vertrauen auch die Behörden, die die staatlichen Register (Grundbuch, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister) führen, bei ihrer Arbeit auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warn- und Belehrungsfunktion zu: Vor besonders bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist daher der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen.

 

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien:
    Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Erbe und Schenkung:
    Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung, lebzeitige Übertragungen etc.
  • Ehe und Partnerschaft:
    Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
  • Unternehmen und Betrieb:
    Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, GmbHs, Handelsregisteranmeldungen etc.

Häufig wird eine Beurkundung von Mandanten aber auch dann gewünscht, wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt. In der Tat empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern (z.B. Verträge im Personengesellschaftsrecht oder komplizierte Miet- und Pachtverträge). Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die genannten Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen: Sie können von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren. Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

Der Notar bietet somit Sicherheit in allen Vertragsfragen.

 

Muss ich zu einem bestimmten Notar?

Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar Ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück auf Rügen ohne weiteres auch von einem Notar in Köln beurkundet werden. Da der Staat bei der Ernennung von Notaren eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung im Blick hat, gibt es Notare an vielen Orten, an denen es noch nicht einmal Ämter und Behörden gibt.

 

Eines unserer komplexesten Mandate: Wohnen mit Pferden in Schermbeck 

https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/schermbeck-gruenes-licht-fuer-wohnen-mit-pferden_aid-23836323

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten

Zum Verwaltungsrecht gehören Angelegenheiten zwischen Bürgern und öffentlichen Einrichtungen/Behörden, wie Städte, Gemeinden, Kommunen, wie auch Angelegenheiten mit privaten Unternehmen mit der Verwaltung in öffentlicher Hand. Auf diesem Gebiet vertreten wir sie gerne.

Insbesondere in folgenden Angelegenheiten z.B.:

  • Staatshaftung- und Entschädigungrecht
    • Ansprüchen aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff, mit Haftungsansprüchen gegen staatliche Organe etwa wegen unrechtmäßiger Strafverfolgung oder haftungsauslösendem Verwaltungshandeln
  • Öffentliches Baurecht
    • Baugenehmigungsangelegenheiten, Bebauungs- und Flächennutzungsplanangelegenheiten, Zwangsvollstreckungsangelegenheiten, Nachbarrechtsangelegenheiten, Nutzungsuntersagung
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Schul- und Prüfungsrecht
  • Beamten- und Disziplinarrecht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Gewerberecht
    • Angelegenheiten der Gewerbeuntersagung und Ordnungswidrigkeiten, sowie Gewerbeanmeldung und deren Voraussetzungen

Mit dem Verwaltungsrecht kommt jedermann in Kontakt, der sich wirtschaftlich betätigt – zB. bei Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Ordnungsbehörde der Gemeinde, aber auch Privatpersonen, die etwaig um Genehmigungen bei Behörden verlangen.

Im Zuge wirtschaftlicher Betätigung, aber auch im normalen Leben des Bürgers lässt sich der Kontakt zum Verwaltungsrecht nicht vermeiden. So sind an die zuständigen Behörden vielfach Anträge zu stellen, um die beabsichtigte gewerbliche Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen. Das gilt beispielsweise für die Tätigkeiten als Makler, Versicherungsmakler, Bauträger, Handwerker, Versicherungsunternehmen, Bank, etc.

Aber auch nach Aufnahme der Tätigkeit sind teilweise Verwaltungsbehörden zu beteiligen durch z. B. Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung, einer Nutzungsänderungsgenehmigung o. ä., einer lebensmittelrechtlichen Genehmigung oder einer solchen nach Gaststättengesetz für den Betrieb eines Restaurants oder Hotels.

Vielfach beabsichtigt man als Eigentümer eines Einfamilienhauses den Anbau oder die äußere Veränderung des Gebäudes, wofür entsprechende Genehmigungen der Behörden eingeholt werden müssen.

Verwaltungsprozess
Nicht zu vermeiden ist in diesem Zusammenhang, dass derartige Anträge zurückgewiesen werden, wobei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung bestehen.

Dann mündet ein Verwaltungsverfahren häufig in einem Verwaltungsprozess. In dem Falle behalten wir die juristischen Grundlagen des jeweiligen Verwaltungsstreitfalles und vor Allem auch die Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Streitverfahrens im Blick. Denn nicht nur die juristische Beurteilung des Sachverhaltes ist von Nöten, sondern es ist auch der wirtschaftliche Hintergrund jeweilig zu beleuchten, um dem Mandanten eine qualifizierte Entscheidung zur Aufnahme des verwaltungsgerichtlichen Streites zu ermöglichen.

Unsere Kanzlei ist in diesem Zusammenhang nicht bestrebt, unbedingt ein langes Verfahren zu führen, sondern versucht Verwaltungsstreitigkeiten insbesondere auch außergerichtlich durch etwaige Verhandlungen mit den beteiligten Behörden erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Ziel der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit ist in jedem Falle, die Bedürfnisse des Mandanten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände auch in wirtschaftlicher Hinsicht konsequent zu verfolgen.