Kosten
Mein Honorar richtet sich nach dem allgemeinen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer mit Ihnen zu treffenden schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist u.A. geregelt, dass für ein erstes Beratungsgespräch, soweit der Mandant ein Verbraucher ist, keine höhere Gebühr als 190,00€ (zzgl. Auslagen und MwSt.) anfällt.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, sprechen Sie uns bitte bei Mandatserteilung drauf an. Ebenso, falls Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen (Hierzu verweisen wir auf unseren Downloadbereich).
Rechtsanwalt und Notar in Wesel
Durch meine langjährige anwaltliche und notarielle Tätigkeit sind wir in der Lage, Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten fundiert zu beraten und umfassend zu unterstützen.